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   VGH Hessen, 08.06.2004 - 12 TG 1525/04   

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https://dejure.org/2004,4799
VGH Hessen, 08.06.2004 - 12 TG 1525/04 (https://dejure.org/2004,4799)
VGH Hessen, Entscheidung vom 08.06.2004 - 12 TG 1525/04 (https://dejure.org/2004,4799)
VGH Hessen, Entscheidung vom 08. Juni 2004 - 12 TG 1525/04 (https://dejure.org/2004,4799)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 12 Abs 2 S 2 AuslG 1990, § 69 Abs 2 S 2 Nr 2 AuslG 1990, § 72 Abs 2 AuslG 1990, Art 19 Abs 4 GG, § 80 Abs 5 VwGO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachträgliche zeitliche Beschränkung einer Aufenthaltsgenehmigung; Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen einen ausländerbehördlichen Bescheid; Offensichtliche Rechtmäßigkeit der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis und einer ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AuslG § 69 Abs. 2 S. 2 Nr. 2; AuslG § 72 Abs. 2 S. 1; GG Art. 19 Abs. 4; VwGO § 80 Abs. 5; AuslG § 12 Abs. 2; ARB Nr. 1/80 Art. 6; Zusatzprotokoll vom 23.11.1970 Art. 37
    D (A), Türken, Familienzusammenführung, Scheidungsantrag, Getrenntleben, Aufenthaltserlaubnis, Verlängerung, Ablehnung, Nachträgliche Befristung, Sofortvollzug, Duldung, Fiktionswirkung, Erlaubnisfiktion, Vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), Zulässigkeit, ...

  • Judicialis

    AuslG § 12 Abs. 2 S. 2; ; AuslG § 69 Abs. 2 S. 2 Nr. 2; ; AuslG § 72 Abs. 2; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; VwGO § 80 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausländerrecht - Aufenthaltsgenehmigung, Ausreisepflicht, Wirksamkeit, zeitliche Beschränkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 54, 233
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • VGH Hessen, 21.03.2000 - 12 TG 2545/99

    Behördliche Untersuchung zum Vorliegen einer Scheinehe

    Auszug aus VGH Hessen, 08.06.2004 - 12 TG 1525/04
    Das Recht des verheirateten Ausländers auf Zuzug und auf Aufenthalt im Inland aus familiären Gründen setzt über das Bestehen der Ehe hinaus auch die Verwirklichung des Willens der Ehepartner voraus, im Inland eine Art. 6 GG entsprechende eheliche Lebensgemeinschaft zu führen (§ 17 Abs. 1 AuslG; vgl. Hess. VGH, 21.03.2000 - 12 TG 2545/99 -).

    Ein vorübergehendes Getrenntleben der Eheleute ist unschädlich, wenn es nicht auf dem gemeinsamen Entschluss der Beendigung der ehelichen Lebensgemeinschaft, sondern auf beruflichen, gesundheitlichen oder ähnlichen sachlichen Gründen beruht, die das Fortbestehen der ehelichen Lebensgemeinschaft nicht in Zweifel ziehen (dazu Hess. VGH, 21.03.2000 - 12 TG 2545/99 -).

  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus VGH Hessen, 08.06.2004 - 12 TG 1525/04
    Es wäre jedoch mit Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 GG schwerlich vereinbar, wenn die Verwaltung es unternähme, sich diese Kenntnis von Amts wegen zu verschaffen, und wenn den Betroffenen vorbehaltlos die Last auferlegt würde darzutun, dass es sich bei ihrer Ehe nicht um eine "Scheinehe" handele (BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83 u.a. -, BVerfGE 76, 1 = EZAR 105 Nr. 20).
  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus VGH Hessen, 08.06.2004 - 12 TG 1525/04
    Die Ablehnung der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis und die Abschiebungsandrohung sind nämlich offensichtlich rechtmäßig, und im Hinblick darauf rechtfertigen es öffentliche Belange unter Berücksichtigung der hier gegebenen persönlichen Verhältnisse, welche die persönlichen Interessen des Antragstellers überwiegen und über das den angegriffenen Verwaltungsakt selbst rechtfertigende Interesse hinausgehen, den Rechtsschutzanspruch des Antragstellers einstweilen zurückzustellen, um unaufschiebbare Maßnahmen im Interesse des allgemeinen Wohls rechtzeitig in die Wege zu leiten (BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83 -, BVerfGE 69, 220 = EZAR 622 Nr. 1; BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23, 155/73 -, BVerfGE 35, 382; BVerfG - Kammer -, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95 - Hess. VGH, 09.11.1995 - 12 TG 2783/95 - Hess. VGH, 22.09.1988 - 12 TH 836/88 -, EZAR 622 Nr. 6 = InfAuslR 1989, 14).
  • BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzugs einer

    Auszug aus VGH Hessen, 08.06.2004 - 12 TG 1525/04
    Die Ablehnung der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis und die Abschiebungsandrohung sind nämlich offensichtlich rechtmäßig, und im Hinblick darauf rechtfertigen es öffentliche Belange unter Berücksichtigung der hier gegebenen persönlichen Verhältnisse, welche die persönlichen Interessen des Antragstellers überwiegen und über das den angegriffenen Verwaltungsakt selbst rechtfertigende Interesse hinausgehen, den Rechtsschutzanspruch des Antragstellers einstweilen zurückzustellen, um unaufschiebbare Maßnahmen im Interesse des allgemeinen Wohls rechtzeitig in die Wege zu leiten (BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83 -, BVerfGE 69, 220 = EZAR 622 Nr. 1; BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23, 155/73 -, BVerfGE 35, 382; BVerfG - Kammer -, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95 - Hess. VGH, 09.11.1995 - 12 TG 2783/95 - Hess. VGH, 22.09.1988 - 12 TH 836/88 -, EZAR 622 Nr. 6 = InfAuslR 1989, 14).
  • BVerwG, 01.07.2003 - 1 C 18.02

    Marokkanischer Arbeitnehmer; unbefristete Arbeitsgenehmigung;

    Auszug aus VGH Hessen, 08.06.2004 - 12 TG 1525/04
    Deshalb ergeben sich aus Art. 37 des Zusatzprotokolls ebenso wenig aufenthaltsrechtliche Ansprüche für türkische Arbeitnehmer wie aus Art. 64 des Europa-Mittelmeerabkommen EG/Marokko für marokkanische Arbeitnehmer (zu letzteren vgl. BVerwG, 01.07.2003 - 1 C 18.02 -, EAZR 029 Nr. 24; a.A. o.Begr. Dienelt, Aufenthaltsrecht türkischer Staatsangehöriger, 2001, Rdnr. 183 f.).
  • BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83

    Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen

    Auszug aus VGH Hessen, 08.06.2004 - 12 TG 1525/04
    Die Ablehnung der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis und die Abschiebungsandrohung sind nämlich offensichtlich rechtmäßig, und im Hinblick darauf rechtfertigen es öffentliche Belange unter Berücksichtigung der hier gegebenen persönlichen Verhältnisse, welche die persönlichen Interessen des Antragstellers überwiegen und über das den angegriffenen Verwaltungsakt selbst rechtfertigende Interesse hinausgehen, den Rechtsschutzanspruch des Antragstellers einstweilen zurückzustellen, um unaufschiebbare Maßnahmen im Interesse des allgemeinen Wohls rechtzeitig in die Wege zu leiten (BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83 -, BVerfGE 69, 220 = EZAR 622 Nr. 1; BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23, 155/73 -, BVerfGE 35, 382; BVerfG - Kammer -, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95 - Hess. VGH, 09.11.1995 - 12 TG 2783/95 - Hess. VGH, 22.09.1988 - 12 TH 836/88 -, EZAR 622 Nr. 6 = InfAuslR 1989, 14).
  • EuGH, 02.03.1999 - C-416/96

    Eddline El-Yassini

    Auszug aus VGH Hessen, 08.06.2004 - 12 TG 1525/04
    Unabhängig davon, ob sich aus dieser Regelung grundsätzlich auch dann kein Aufenthaltsrecht ableiten lässt, wenn der türkische Arbeitnehmer eine unbefristete Arbeitserlaubnis besitzt (so bisher Hess. VGH, 21.01.2000 - 12 TZ 3110/99, 10.01.2000 - 12 TZ 2280/99 - im Anschluss an OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.1999 - 18 B 1448/99 -, EZAR 029 Nr. 11 = InfAuslR 1999, 485; 20.07.2001 - 17 B 1116/00 -, InfAuslR 2001, 502 und unter Berücksichtigung der Rechtsprechung der Europäischen Gerichtshofs zu dem Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Marokko vom 26. April 1986, 02.03.1999 - C 416/96 -, EZAR 811 Nr. 40 = InfAuslR 1999, 218), ist festzustellen, dass eine unbefristete Arbeitsgenehmigung auf Grund des in Deutschland geltenden Verhältnisses zwischen Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitsgenehmigung jedenfalls kein von der Aufenthaltsgenehmigung unabhängiges Recht auf Fortsetzung einer nicht selbständigen Erwerbstätigkeit vermittelt (vgl. Hess. VGH, 22.01.2004 - 12 TG 3506/03 -).
  • VGH Hessen, 15.07.2003 - 12 TG 1484/03

    Ausweisung; Ehe mit einer Deutschen ausländischer Abstammung

    Auszug aus VGH Hessen, 08.06.2004 - 12 TG 1525/04
    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung des Senats und anderer Oberverwaltungsgerichte sowie der Kommentarliteratur (Hess. VGH, 15.07.2003 - 12 TG 1484/03 - VGH Baden-Württemberg, 12.12.1991 - 13 S 1800/90 -, EZAR 622 Nr. 13 = NVwZ-RR 1992, 509; Hailbronner, AuslR, § 69 AuslG Rdnr. 20; Renner, Ausländerrecht, § 72 AuslG Rn. 6; GK-AuslR, § 69 AuslG Rn. 65 m.w.N.), dass im Falle der Ablehnung eines Aufenthaltsgenehmigungsantrags mit der Begründung, die Genehmigungserteilung sei bereits gemäß § 8 Abs. 2 AuslG wegen einer ausgesprochenen Ausweisung ausgeschlossen, im vorläufigen Rechtsschutzverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO die Rechtmäßigkeit der verfügten Ausweisung zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) summarisch mit zu überprüfen ist, obgleich die verfügte Ausweisung ungeachtet der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs nach § 72 Abs. 1 AuslG wirksam geworden ist (§ 72 Abs. 2 Satz 1 AuslG).
  • VGH Hessen, 09.11.1995 - 12 TG 2783/95

    Sofortvollzug einer Ausweisung eines Straftäters - Gefahrenprognose;

    Auszug aus VGH Hessen, 08.06.2004 - 12 TG 1525/04
    Die Ablehnung der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis und die Abschiebungsandrohung sind nämlich offensichtlich rechtmäßig, und im Hinblick darauf rechtfertigen es öffentliche Belange unter Berücksichtigung der hier gegebenen persönlichen Verhältnisse, welche die persönlichen Interessen des Antragstellers überwiegen und über das den angegriffenen Verwaltungsakt selbst rechtfertigende Interesse hinausgehen, den Rechtsschutzanspruch des Antragstellers einstweilen zurückzustellen, um unaufschiebbare Maßnahmen im Interesse des allgemeinen Wohls rechtzeitig in die Wege zu leiten (BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83 -, BVerfGE 69, 220 = EZAR 622 Nr. 1; BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23, 155/73 -, BVerfGE 35, 382; BVerfG - Kammer -, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95 - Hess. VGH, 09.11.1995 - 12 TG 2783/95 - Hess. VGH, 22.09.1988 - 12 TH 836/88 -, EZAR 622 Nr. 6 = InfAuslR 1989, 14).
  • VGH Hessen, 05.07.2002 - 12 TG 959/02

    Streitgegenstand des Beschwerdeverfahrens durch fristgerecht vorgebrachte Gründe

    Auszug aus VGH Hessen, 08.06.2004 - 12 TG 1525/04
    Aufgrund der gegen den verwaltungsgerichtlichen Beschluss vom 23. April 2004 vorgebrachten Beschwerdegründe kann nicht festgestellt werden, dass das Verwaltungsgericht den Antrag auf Wiederherstellung bzw. Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen den ausländerbehördlichen Bescheid vom 18. September 2003 im Ergebnis zu Unrecht abgelehnt hat, wobei eine über das Beschwerdevorbringen hinausgehende Überprüfung dem beschließenden Senat verwehrt ist (§ 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO; zur Beschränkung der Prüfung im Beschwerdeverfahren vgl. Hess.VGH, 05.07.2002 - 12 TG 959/02 -, EZAR 037 Nr. 7).
  • VGH Hessen, 22.09.1988 - 12 TH 836/88

    Befristete Aufenthaltserlaubnis und vorläufiger Rechtsschutz; Umgehung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2001 - 17 B 1116/00

    Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ; Beachtlichkeit der zeitlichen

  • VGH Baden-Württemberg, 12.12.1991 - 13 S 1800/90

    Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - keine Fiktionswirkung bei

  • VGH Hessen, 27.08.1996 - 12 TG 3190/96

    Besonderer Ausweisungsschutz nach AuslG 1990 § 48 Abs 1 Nr 4 - zum Vorliegen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.1999 - 18 B 1448/99

    Aufenthaltsrecht; Türkei; Assoziierungsabkommen; Unbefristete Arbeitserlaubnis

  • VGH Baden-Württemberg, 14.02.2007 - 13 S 2969/06

    Verfahren nach § 80 Abs 7 VwGO mit Bezug auf die Sperrwirkung des § 11 Abs 1 S 1

    So entspricht es st. Rspr. des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg und anderer Oberverwaltungsgerichte sowie der Kommentarliteratur, dass im Falle der Ablehnung eines Aufenthaltsgenehmigungsantrags wegen eingetretener Sperrwirkung einer gleichzeitigen Ausweisung deren Rechtmäßigkeit im vorläufigen Rechtsschutzverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO inzident und summarisch mit zu überprüfen ist; andernfalls werde effektiver Rechtsschutz im Sinn des Art. 19 Abs. 4 GG verweigert (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 12.12.1991 - 13 S 1800/90 -, EzAR 622 Nr. 13; Hess VGH, Beschluss vom 8.6.2004 - 12 TG 1525/04 -, AuAS 2004, 289; Funke-Kaiser, a.a.O., § 81 AufenthG Rn 69 und Hailbronner, a.a.O., § 84 AufenthG Rn 34).

    Gleiches gilt nach der Rechtsprechung z.B. auch im Fall einer nachträglichen zeitlichen Beschränkung des Aufenthaltstitels ohne Anordnung des Sofortvollzugs bei vorher rechtmäßigem Aufenthalt des Ausländers in Deutschland (vgl. Hess.VGH, Beschluss vom 8.6.2004, a.a.O) und dann, wenn die Ausweisung zwar sofort vollziehbar war, das Gericht aber wegen rechtlicher Bedenken die aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs angeordnet hat (siehe Sächsisches OVG, Beschluss vom 2.6.1995 - 3 S 390/94 -, InfAuslR 1997, 69 und Beschluss vom 11.4.2002 - 3 Bs 162/01 -, SächsVBl 2002, 249).

  • OVG Niedersachsen, 20.03.2012 - 8 ME 204/11

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Sperrwirkung einer Ausweisungsverfügung im

    Dies sind nur Fälle der Ablehnung der Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis wegen eingetretener Sperrwirkung einer gleichzeitigen Ausweisung (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 14.2.2007, a.a.O.; OVG Bremen, Beschl. v. 20.6.2005 - 1 B 128/05 u.a. -, NVwZ-RR 2006, 643 f.; Hessischer VGH, Beschl. v. 8.6.2004 - 12 TG 1525/04 -, juris Rn. 6) oder Abschiebung während des laufenden Rechtsmittelverfahrens (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.7.2002 - 1 C 8.02 -, BVerwGE 116, 378, 384), der gerichtlichen Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs gegen eine sofort vollziehbare Ausweisungsverfügung und eine damit verbundene Abschiebungsandrohung (vgl. Sächsisches OVG, Beschl. v. 11.4.2002 - 3 Bs 162/01 -, juris Rn. 3) und der im Verfahren vorläufigen Rechtsschutzes verfolgten Vollzugsfolgenbeseitigung, wenn die mit der Abschiebung vollstreckte Ordnungsverfügung, mit der die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts des Ausländers beendet wurde, offensichtlich rechtswidrig war (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 9.3.2007 - 18 B 2533/06 -, juris Rn. 18 f.; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 14.2.2007, a.a.O.).
  • VG Karlsruhe, 14.10.2011 - 5 K 2504/11

    Anspruch auf Passherausgabe für ausgewiesenen Ausländer zwecks Ausreise wegen

    So entspricht es ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg und anderer Oberverwaltungsgerichte sowie der Kommentarliteratur, dass im Falle der Ablehnung eines Aufenthaltsgenehmigungsantrags wegen eingetretener Sperrwirkung einer gleichzeitigen Ausweisung deren Rechtmäßigkeit im vorläufigen Rechtsschutzverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO inzident und summarisch mit zu überprüfen ist; andernfalls werde effektiver Rechtsschutz im Sinn des Art. 19 Abs. 4 GG verweigert (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.12.1991 - 13 S 1800/90 -, EzAR 622 Nr. 13; Hessischer VGH, Beschluss vom 08.06.2004 - 12 TG 1525/04 -, AuAS 2004, 289; Funke-Kaiser, a.a.O., § 81 AufenthG Rdnr. 69 und Hailbronner, a.a.O., § 84 AufenthG Rdnr. 34).
  • VG Berlin, 07.05.2012 - 35 L 370.11

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Versagung einer Aufenthaltserlaubnis wegen

    Allerdings erfordert die Rechtsschutzgarantie aus Art. 19 Abs. 4 GG, dass das Gericht im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Versagung einer Aufenthaltserlaubnis aufgrund der Sperrwirkung des § 11 Abs. 1 Satz 1 und 2 AufenthG prüft, ob ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Ausweisung bestehen (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 14. Februar 2007, a.a.O., Rn. 7; OVG Bremen, Beschluss vom 20. Juni 2005, a.a.O.; VGH Kassel, Beschluss vom 8. Juni 2004 - VGH 12 TG 1525/04 -, Rn. 6; zit. nach juris; Dienelt, in: Renner, a.a.O., § 84 AufenthG Rn. 6; Hailbronner, in: ders., Ausländerrecht, Kommentar, Loseblatt, Stand: 76. Lfg.
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